Sie kennen vielleicht folgende Situation. Sie kommen in die Apotheke mit einem Rezept von Ihrem Arzt. Der Arzt hat Ihnen wie immer Ihr gewohntes Medikament von der Firma X verschrieben, die weißen runden Tabletten in der roten Schachtel. Nun sagt Ihnen Ihre Apotheke, dass Sie nun die länglichen Tabletten in der blauen Schachtel von der Firma Y bekommen sollen. Wieso ist das so?
Seit einigen Jahren gehen die gesetzlichen Krankenkassen mit den Pharmafirmen sogenannte Rabattverträge ein, um so Geld zu sparen. Diese Verträge variieren stetig.
Ist Ihre Kankenkasse an einen Vertrag mit einer gewissen Firma gebunden, ist die Apotheke verpflichtet diesen Vertrag zu bedienen. Die Apotheke darf somit nur die vertraglich festgelegten Firmen an Sie herausgeben.
(Dies gilt natürlich nur bei Rezepten der gesetzlichen Krankenkassen.)
Wenn Ihr Arzt bei Ihnen eine Unverträglichkeit oder einen anderen schwerwiegenden Grund festgestellt hat, aus dem Sie die von Ihm verordnete Firma erhalten sollen, kann der Arzt ein Kreuz bei aut idem auf Ihrem Rezept setzten. Steht dieses Kreuz vor einem Arzneimittel auf Ihrem Rezept, muss Ihre Apotheke den Rabattvertrag ignorieren und ist verpflichtet Ihnen das verordnete Arzneimittel abzugeben.
(Vorrausgesetzt Verfügbarkeit des Arzneimittels)
Vorsicht gilt auch bei Reimportarzneimitteln. Steht ein aut idem Kreuz vor einem Reimport, muss ein Reimport statt des Originals abgegeben werden.
Packungen
in verschiedenen Sprachen
mit vielen verschiedenen Etiketten
überklebt und Blister die aussehen
als hätte man sie zerschnitten.
Ein gewöhnungsbedürftiger Anblick.
So manch ein Patient wundert sich
beim Anblick dieser Verpackungen
und kommt ins Grübeln.
Reimporte sind in Deutschland hergestellte
Arzneimittel (Originalpräperate), welche in das
europäische Ausland exportiert werden,
selbstverständlich in einer Verpackung mit
der jeweiligen Sprache und mit einem fremdsprachigen Beipackzettel.
Da in vielen europäischen Ländern diese
Originalimporte kostengünstiger sind als in
Deutschland kauft eine Reimportfirma diese
im Ausland auf und reimportiert
sie zurück nach Deutschland, um sie wieder
dem deutschen Arzneimittelmarkt zuzuführen.
Sie werden mit deutschprachigen Etiketten
beklebt oder erhalten eine deutschsprachige Umverpackung.
In jedem Fall erhalten alle Reimporte den
deutschsprachigen Beipackzettel.
Was ist die Zuzahlung?
Die Zuzahlung ist ein vom gesetzlich versicherten Patienten zu leistender Anteil an seiner Versorgung.
Wer bekommt die Zuzahlung?
Die Zuzahlung wird bei Einreichung eines Kassenrezepts in der Apotheke geleistet, geht aber direkt weiter an die Krankenkasse des Arzneimittelempfängers.
Wie hoch ist die Zuzahlung?
Die Höhe der Zuzahlung ergibt sich aus dem Wert des Arzneimittels. Der Patient leistet 10% des Preises eines Arzneimittels, jedoch mindestens 5€ und höchstens 10€.
In seltenen Fällen gibt es auch Arzneimittel, für welche keine Zuzahlungen anfallen.
Wer kann sich von der Zuzahlung befreien lassen?
Von der Zuzahlung befreien lassen können sich Patienten deren Zuzahlungskosten im Jahr mehr als 2% des Bruttoeinkommens ausmachen. Bei chronisch Kranken 1%.
(Ihre Gesundheitskarte hilft die Übersicht über Ihre geleistete Zuzahlung zu behalten.)
Bei Verordnungen der gesetzlichen Unfallversicherung entfällt die Zuzahlung generell.
Ihre Zuzahlung
geht direkt
weiter an
Ihre Krankenkasse.
Für bestimmte Arzneimittel legt der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen Festbeträge fest. Das ist der Maximalpreis den die Krankenkassen für diese Arzneimittel übernimmt. Liegt der Preis eines Arzneimittels über dem Festbetrag fallen somit Kosten an, welche die Krankenkasse nicht übernimmt.
Diese trägt der Patient.
Kassenrezepte mit Hilfmittelverordnungen wie z. B. Bandagen, Inkontinenzartikel, Kompressionsware, Diabetesbedarf, Mess- und Hilfsgeräte und deren Zubehör müssen von der Apotheke bei der jeweiligen Krankenkasse bewilligt werden.
Die Apotheke sendet einen Kostenvoranschlag an die Krankenkasse, diese prüft ob und zu welchen Konditionen die Kosten übernommen werden.
Diese Prüfung dauert in der Regel zwischen 2 Tagen und einem Monat.
Sollte der Patient den Artikel vorab benötigen, kann er gegen Vorauszahlung abgegeben werden.